Gestern, gegen 18:30 Uhr wurden wir zu einer ausgelösten Gefahrenmeldeanlage unserer ortsansässigen Tankstelle gerufen.
Am Einsatzort konnte Entwarnung gegeben werden. Es handelte sich erneut um einen Täuschungsalarm.
Wir konnten ohne weitere Maßnahmen wieder ins Feuerwehrhaus einrücken.
⚠️ Wichtiger Hinweis:
Das mutwillige Auslösen einer Brandmeldeanlage ist strafbar und kann erhebliche Kosten sowie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Ein besonderes Augenmerk gilt den sogenannten Handfeuermeldern (siehe Symbolbild). Diese dürfen ausschließlich im Notfall betätigt werden, um im Ernstfall schnell Hilfe zu alarmieren.

